Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Uhren durch der Betreiber an Käuferinnen und Käufer. Massgebend ist die Fassung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf dieser Seite steht. Abweichende Abreden gelten, wenn sie in Textform bestätigt wurden — die Bestätigung geht diesen Bedingungen vor.
1. Über diese Seite kann nicht bestellt werden
Die Darstellung einer Uhr auf dieser Seite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage. Es gibt weder einen Warenkorb noch eine Kasse: Wer eine Uhr möchte, schickt eine Anfrage, und der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten sich in Textform — E-Mail, Nachricht oder schriftliche Bestätigung — über Uhr, Preis und Abwicklung geeinigt haben.
Bis dahin ist niemand gebunden. Auch eine beantwortete Anfrage ist noch keine Zusage.
2. Einzelstücke und Verfügbarkeit
Jede angebotene Uhr ist ein Einzelstück und nur einmal vorhanden. Die Verfügbarkeitsangabe im Angebot — sofort verfügbar, reserviert, bald verfügbar — gibt den Stand im Zeitpunkt des Aufrufs wieder. Es kann vorkommen, dass eine Uhr bereits verkauft ist, während sie noch angezeigt wird; ein Anspruch auf Lieferung entsteht daraus nicht.
Angaben zu Referenz, Baujahr, Zustand, Gehäuse, Werk und Armband werden mit Sorgfalt erhoben. Wo eine Angabe fehlt, fehlt sie, weil sie nicht gesichert ist — sie wird nicht geschätzt.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in CHF und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Uhren, die der Margenbesteuerung nach Art. 24a MWSTG unterliegen, wird auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist daraus nicht möglich.
Versandkosten werden, soweit sie anfallen, vor Vertragsschluss genannt. Preise für Zubehör, Bandanpassungen oder einen Service vor der Übergabe werden gesondert vereinbart.
4. Zahlung
Gezahlt wird per Banküberweisung gegen Rechnung mit Schweizer QR-Zahlteil oder bar bei Übergabe. Die Rechnung ist innert der darauf genannten Frist zu begleichen.
Die Uhr wird erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben oder versandt. Damit erübrigt sich ein Eigentumsvorbehalt, der in der Schweiz ohnehin nur mit Eintrag im Register am Wohnsitz der Erwerberin oder des Erwerbers wirksam wäre (Art. 715 ZGB).
Bei Barzahlungen ab CHF 100’000 bestehen für Händler Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz. In diesem Fall werden Identität und wirtschaftliche Berechtigung festgestellt und dokumentiert; ohne diese Angaben kommt das Geschäft nicht zustande.
5. Reservation
Eine Uhr kann gegen eine Anzahlung reserviert werden — im Angebot online oder nach Absprache. Die Anzahlung beträgt 10 % des Kaufpreises, und die Reservation gilt 7 Tage. In dieser Zeit wird die Uhr niemandem sonst verkauft.
Die Anzahlung wird an den Kaufpreis angerechnet. Kommt der Kauf aus Gründen nicht zustande, die der Betreiber zu vertreten hat — etwa weil die Uhr zwischenzeitlich verkauft wurde oder ein Mangel auftaucht —, wird sie vollständig zurückerstattet. Tritt die Käuferin oder der Käufer ohne solchen Grund zurück, wird die Anzahlung als Entschädigung für die Zeit einbehalten, in der die Uhr vom Markt genommen war (Art. 158 Abs. 1 OR).
Eine Reservation ist noch kein Kaufvertrag. Sie hält die Uhr zurück, bis über den Kauf entschieden ist.
6. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt versichert und nachverfolgbar. Abweichend von Art. 185 OR gehen Nutzen und Gefahr erst mit der Übergabe an die Käuferin oder den Käufer über — geht eine Uhr auf dem Transportweg verloren oder wird sie beschädigt, tragen wir das.
Eine Übergabe vor Ort ist nach Absprache möglich.
7. Prüfung und Mängelrüge
Die Uhr ist nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu melden (Art. 201 OR); bei einem verdeckten Mangel gilt dasselbe ab Entdeckung. Eine Rücksendung erfolgt erst nach Absprache und versichert.
8. Zustand, Gewährleistung und Garantie
Verkauft werden gebrauchte Uhren. Gebrauchsspuren, die dem angegebenen Zustand und dem Alter entsprechen, sind kein Mangel. Bei getragenen Uhren wird keine Wasserdichtigkeit zugesichert, auch wenn das Modell ursprünglich dafür gebaut wurde: Dichtungen altern, und ob sie halten, zeigt erst eine Prüfung nach dem Kauf.
Die Gewährleistung für gebrauchte Uhren ist gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten auf zwölf Monate verkürzt; die Verkürzung ist nach Art. 210 Abs. 4 OR zulässig. Gegenüber gewerblichen Käufern beträgt sie ebenfalls zwölf Monate.
Zusätzlich gewährt der Betreiber 12 Monate Garantie auf das Uhrwerk ab Übergabe. Sie deckt Defekte am Werk, die nicht auf Sturz, Wassereintritt, Fremdeingriffe oder normalen Verschleiss zurückgehen. Ein Eingriff durch Dritte beendet diese Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.
Für die Echtheit jeder verkauften Uhr wird eingestanden. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass eine Uhr nicht echt ist, wird das Geschäft rückabgewickelt und der Kaufpreis vollständig erstattet — ohne Frist.
9. Rückgabe
Für Käufe in der Schweiz besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht; anders als im EU-Recht kennt das Schweizer Recht für Fernkäufe keines. Eine Rücknahme aus blosser Meinungsänderung ist deshalb ausgeschlossen.
Davon unberührt bleiben die Rechte bei einem Mangel nach Ziffer 7 und 8 sowie die Rückabwicklung bei fehlender Echtheit. Eine Rücknahme im Einzelfall aus Kulanz bleibt möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.
10. Ankauf und Inzahlungnahme
Wer eine Uhr anbietet, sichert zu, über sie verfügen zu dürfen und dass sie weder gestohlen noch mit Rechten Dritter belastet ist. Ankaufspreise sind unverbindlich, solange die Uhr nicht geprüft wurde. Bei begründetem Verdacht auf unrechtmässige Herkunft wird kein Geschäft abgeschlossen.
11. Datenschutz
Welche Daten beim Besuch dieser Seite und bei einer Anfrage anfallen, steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist Teil dieser Bedingungen.
12. Bilder und Texte
Die Fotos, Beschreibungen und Gestaltung dieser Seite sind geschützt. Eine Übernahme für eigene Angebote — auch auszugsweise und auch bearbeitet — bedarf der Zustimmung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 ZPO vorbehalten — sie können auch an ihrem eigenen Wohnsitz klagen.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt, was ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
Änderungen dieser Bedingungen gelten für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Für bereits geschlossene Verträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss galt.
Dieser Text beschreibt den tatsächlichen Ablauf dieses Geschäfts und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang gehört er einmal von einer Anwältin oder einem Anwalt gegengelesen — besonders die Ziffern zu Gewährleistung, Rückgabe und Gerichtsstand und erst recht dann, wenn du Kundschaft in der EU ansprichst.